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Verkehrsunfall ?

Nach einem Unfall sichern Sie die Unfallstelle ab , schalten Sie die Warnblinkanlage an und stellen Sie das Warndreieck in 50 bis 150 Schrittlängen auf! Bei Bagatellschäden fertigen Sie eine Skizze an, welche alle Unfallteilnehmer unterschreiben, machen Sie Fotos und nehmen Sie Zeugendaten auf, dann räumen Sie die Unfallstelle, falls der Straßenverkehr zu sehr beeinträchtigt wird . Bewahren Sie Ruhe und eine klaren Kopf, geben sie keine Unfallschuld zu, bei Unklarheiten brauchen Sie auch gegenüber der Polizei keine Angaben zum Unfallhergang machen! (Unfallbericht) Leisten Sie notwendigenfalls erste Hilfe!

Verständigen Sie die Polizei (Tel. 110) und wenn nötig den Rettungswagen (Tel. 112, 19222) oder  die Flugwacht Tel.: 0711 701070. Bei Unfällen im Ausland verständigen Sie in jedem Fall die unfallörtliche Polizei!
 

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten ?
Dann verbleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen !

Wünschen Sie anwaltliche Vertretung durch die Kanzlei Kästner, übersenden Sie umgehend:

-     den Bußgeldbescheid in Kopie,

-     drei unterschriebene Vollmachten im Original,

-     den unterschriebenen Anwaltsvertrag

-    sowie Unterlagen Ihrer Rechtsschutz-versicherung in Kopie

an die Kanzlei Kästner.

Verfügen Sie nicht über eine  Rechtsschutzver-sicherung, sollten Sie zunächst das individuelle Kostenrisiko per e-mail: info@kanzleikaestner.de erfragen.


Hilfreich ist außerdem, wenn Sie beim Kraftfahrtbundesamt Ihren Punktestand in Erfahrung bringen.

Punktekatalog  Tatbestandskatalog

Unfall im Ausland

Für die Abwicklung von Verkehrsunfällen, welche im Ausland passierten, gilt meistens das Recht des Unfallortes.

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