Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten ?
Dann verbleiben Ihnen nur zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen !
Wünschen Sie anwaltliche Vertretung durch die Kanzlei Kästner, übersenden Sie umgehend:
- den Bußgeldbescheid in Kopie,
- drei unterschriebene Vollmachten im Original,
- den unterschriebenen Anwaltsvertrag
- sowie Unterlagen Ihrer Rechtsschutz-versicherung in Kopie
an die Kanzlei Kästner.
Verfügen Sie nicht über eine Rechtsschutzver-sicherung, sollten Sie zunächst das individuelle Kostenrisiko per e-mail: info@kanzleikaestner.de erfragen.
Hilfreich ist außerdem, wenn Sie beim Kraftfahrtbundesamt Ihren Punktestand in Erfahrung bringen.
Punktekatalog Tatbestandskatalog