Onlineberatung - so funktioniert es:
Mit Hilfe des Kontaktformulars übersenden Sie mir Ihre Fragestellung. Bitte schildern Sie das Problem und den Sachverhalt so genau und ausführlich wie möglich! Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Es kommt dann ein verbindlicher, kostenpflichtiger Beratungsvertrag zustande, welcher jederzeit, spätestens bis zum Erhalt der Rechtsauskunft widerrufen werden kann.
Für außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen wählen Sie aus:
Verkehrsunfall
Arbeitsrecht (Kündigungsschutz)
Bußgeldbescheid
Sie können mich zu Abwicklungsfragen auch unverbindlich kontaktieren.
online-Preisliste (inkl. gesetzl. MwSt.):
Erstberatungspauschale ab* EUR 70
Gutachten / Recherchen ab EUR 100/h
(gerichtl. Vertretungen nach RVG)
* bei umfangreichen Fragestellungen kann es zu einer Erhöhung des Honorars kommen, Sie werden hierüber vorab informiert.
staatliche Hilfen
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, ist eine Abrechnung über einen Berechtigungsschein auf Beratungshilfe möglich, Sie zahlen lediglich eine Schutzgebühr in Höhe von EUR 10,00 an den Anwalt. Füllen Sie hierfür den erforderlichen Antrag aus und reichen Sie diesen komplett mit allen Belegen (Mietvertrag, amtliche Bescheide, aktueller Kontoauszug etc.) bei Ihrem zuständigen Amtsgericht ein. Sie erhalten dort dann einen Berechtigungsschein, den Sie mir vor der Beratung übersenden.
Möchten Sie über den staatlichen Berechtigungsschein beraten werden, kontaktieren sie mich zuvor per e-mail.
Es besteht auch die Möglichkeit (z.B. bei Zwangsvollstreckungen, Kündigungsschutz, u.a.) direkt die Rechtsantragsstellen der zuständigen Gerichte aufzusuchen. Eine anwaltliche Beratung kann hierdurch jedoch nicht ersetzt werden!